OLG Frankfurt: Händler müssen ihre Angebote bei Amazon regelmäßig kontrollieren
Verstoß gegen Unterlassungsverfügung war schuldhaft
Der Senat stellt fest, dass der Antragsgegner gegen die Unterlassungsverfügung verstoßen hat. Dieser Verstoß sei ihm auch vorwerfbar und damit schuldhaft gewesen. Zwar habe der Händler selbst keine irreführenden Bilder zu seinen Produkten eingestellt und auch keinen Einfluss auf die willkürlichen Bildzuordnungen durch Amazon gehabt. Aber er habe spätestens seit der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht gewusst, dass der interne Algorithmus von Amazon Produktbilder aller Anbieter zu den Angeboten unter derselben ASIN einblenden kann.