Neue Verordnung: Ämter sollen E-Rechnungen schicken

Nach dem 27.11.2020 sollen von der öffentlichen Verwaltung nur noch digitale Rechnungen angenommen oder verschickt werden. Das ist eins der Regelungsziele, die die Bundesregierung mit der Verabschiedung der neuen E-Rechnungs-Verordnung verfolgt. Bis 2020 werden die Anforderungen an die Verwaltung im Bereich der Digitalisierung stufenweise erhöht. Die neue Verordnung tritt im November 2018 in Kraft. Sie dient nicht nur der Umsetzung von EU-Richtlinie Richtlinie 2014/55/EU, sondern sie überschreitet diesen Regelungsbereich noch.

Die im „Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung“, das als „E-Government-Gesetz“ bekannt ist, enthaltene Verordnungsermächtigung ist Grundlage für eine Regelung geworden, die einen Schritt weiter geht. Während die Vorgaben der Europäischen Union bestimmen, dass die Verwaltung zur Annahme und Verarbeitung elektronischer Rechnungen veranlasst wird, soll die deutsche Verwaltung mehr tun. Auch die eigenen Rechnungen sollen ab 2020 ausschließlich in digitaler Form gestellt werden. Wirtschaftsunternehmen, die die Vorteile der Digitalisierung für sich schon längst erkannt haben, begrüßen diese Maßnahme als einen notwendigen Schritt nach vorne.

Die Bundesministerien und die Verfassungsorgane müssen ihre Rechnungsbearbeitung bereits umgestellt haben, wenn die neue Verordnung am 27.11.2018 in Kraft tritt. Weitere, subzentral organisierte öffentliche Auftraggeber müssen sich ein Jahr später auf die neue digitale Verpflichtung einrichten.

Freude bei der Wirtschaft, Sorge bei den Ämtern

Die Zeitspannen von jeweils einem Jahr sollen von den betroffenen Stellen dazu genutzt werden, zur Durchführung der Digitalisierung im Rechnungsverkehr notwendige Umstellungen und Änderungen in der EDV vorzunehmen. Diese unabdingbar notwendigen Änderungen und Neuerungen betreffen beispielsweise den Datenschutz. Weil mit der digitalen Rechnungsverarbeitung neue persönliche Daten anfallen, die verwaltet werden sollen, müssen entsprechende Schutzmaßahmen ergriffen werden. Außerdem müssen leistungsfähige Modelle die Datenübermittlung und die Übertragung von Rechnungsinhalten sicherstellen.

Während Wirtschaftsvertreter den Fortschritt für die gerade auch politisch gewollte Digitalisierung begrüßen, sind Vertreter der betroffenen öffentlichen Stellen und Behörden skeptisch, ob die die notwendigen Vorbereitungsarbeiten innerhalb der vorgegebenen Zeit bewältigen können. Bisher wurden mit groß angelegten Änderungen im digitalen Bereich von Behörden und öffentlichen Ämtern eher Probleme geschaffen als Probleme beseitigt.
Ausnahmen von der Pflicht, Rechnungen in digitaler Form zu stellen, sind nur bei Nettozahlbeträgen von weniger als 1.000 € nach direkter Beauftragung möglich. Sonst können nur Interessen der Landesverteidigung oder der Sicherheitspolitik in Einzelfällen Ausnahmen erforderlich machen.