Mit dem Netflix-Abo auf Reisen: Pläne der EU-Kommission gegen Geoblogging

EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat digitale Wirtschaft zu einem Schwerpunktthema seiner Präsidentschaft erkoren. Nun legte Internet-Kommissar Günther Oettinger Vorschläge eines ersten Entwurfs für die Lockerung des Geobloggings vor. Durch die geplante Portabilitätsverordnung (geplantes Inkrafttreten: 2017) soll es EU-Bürgern künftig möglich sein, von ihnen bezahlte Streaming-Dienste wie Netflix oder Sky ohne Barriere zu Kurzaufenthalten in andere EU-Mitgliedstaaten „mitzunehmen“.

Die bei bestimmten Streaming-Inhalten angezeigte Sperrung aufgrund einer Lokalisierung im EU-Ausland gilt nach dem Entwurf allerdings nicht für solche Inhalte, die im Heimatstaat kostenlos abrufbar sind, etwa bestimmte Sportübertragungen. Auch der dauerhafte Umzug in ein anderes EU-Land wird nicht von den Vorschlägen umfasst.

Internetpolitiker wie die Europa-Abgeordnete Julia Reda (Piraten) sehen in dem Vorschlag einen Schritt in die richtige Richtung, allerdings einen zu kleinen. Nach ihrer Vorstellung von freiem Informationsaustausch im europäischen Binnenraum sollte Geoblogging ganz der Vergangenheit angehören. Allerdings sieht auch die Kommission die Portabilitätsverordnung lediglich als einen ersten Schritt zu einem europaweit grenzüberschreitenden Zugang zu allen Arten von Inhalten.

Weitere Regelungspunkte zum wichtigen Thema „Urheberrecht im Internet“ kündigte Oettinger für die kommende Jahreshälfte an. Dabei soll es auch um einen erleichterten Zugang zu Internetinhalten für Forschungs- und Bildungszwecke oder Personen mit Behinderung sowie eine strengere Verfolgung illegaler Kopien gehen. Ferner sei der Binnenmarkt so zu vereinheitlichen, dass Rechteinhabern grenzüberschreitend eine angemessene Entschädigung für privates Kopieren und Vervielfältigen gewährleistet sei.

Der zuletzt von Internet-Experten geäußerten Befürchtung, es sei geplant, Hyperlinks zu versteuern, die zu Inhalten mit urheberrechtlich geschütztem Material führten, trat die Kommission nun allerdings grundsätzlich entgegen (wenn auch nicht ganz ohne Hintertüre für bestimmte Geschäftsmodelle).

Ob die Kommission zudem die Einführung eines europaweiten Leistungsschutzrechts für Presseverleger erwägt, das besondere Urheberrechtsbestimmungen für die Nutzung journalistischer Textteile in Suchmaschinen enthält, ist dagegen noch offen. Dessen deutsches Pendant sieht sich seit seiner Einführung 2013 heftiger Kritik ausgesetzt. Nicht nur in diesem Punkt wird mokiert, dass die Kommission den Entschließungen des EU-Parlaments zu Schutzrechten in der Informationsgesellschaft viel zu wenig Gehör schenke.