Landgericht Köln hebt Auskunftsbeschluss in Redtube-Sache auf

Das Landgericht Köln hat in einem Beschluss vom 24.01.2013 (AZ: 209 O 188/13) der Beschwerde eines Anschlussinhabers gegen einen Auskunftsbeschluss in Bezug auf das Streaming von Filmen über die Plattform „Redtube“ stattgegeben und festgestellt, dass der Auskunftsbeschluss den Anschlussinhaber in seinen Rechten verletzt.

In diesem Zusammenhang führte das Gericht aus, dass keine offensichtliche Rechtsverletzung im Sinne des § 101 Abs. 9 UrhG vorliegen würde.

Das bloße Anschauen eines Filmes sei nach dem Beschluss des Gerichts keine Urheberrechtsverletzung, da es sich nur um eine vorübergehende Kopie handele und es nicht offensichtlich sei, dass die Vorlage rechtswidrig hergestellt sei.

Das Landgericht schreibt hierzu:

„Wie nunmehr u.a. durch die eingereichten Abmahnschreiben bekannt geworden ist, handelte es sich jedoch tatsächlich um Verletzungshandlungen, die durch das Ansehen eines so genannten „Streams“ auf der Plattform www.redtube.com begangen worden sein sollen, womit das Abspielen einer Video-Datei im Webbrowser des Nutzers im Raume steht. Die Kammer neigt insoweit der Auffassung zu, dass ein bloßes „Streaming“ einer Video-Datei grundsätzlich noch keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im Sinne des Urheberrechts, insbesondere keine unerlaubte Vervielfältigung i.S.d. § 16 UrhG darstellt, wobei diese Frage bislang noch nicht abschließend höchstrichterlich geklärt ist.“

Damit dürfte auch für die weitere Abmahnung ein Beweisverwertungsverbot bestehen, das heißt, dass die bereits erlangten Daten aufgrund der Rechtswidrigkeit des Auskunftsbeschlusses nicht zur Verfolgung der angeblichen Urheberrechtsverletzung herangezogen werden dürfen.

Nach Aussage des Pressesprechers des Landgerichts Köln sind derzeit 110 Beschwerden gegen Auskunftsbeschlüsse betreffend Redtube-Abmahnungen anhängig. Es ist daher zu erwarten, dass eine Vielzahl von Auskunftsbeschlüssen aufgehoben werden wird.

Bisher hat die abmahnende Kanzlei U+C aus Regensburg nach meiner Kenntnis auch kein einziges gerichtliches Verfahren wegen der angeblichen Urheberrechtsverstöße geführt.