Landgericht Frankfurt am Main verbietet Beförderungsvermittlung durch einstweilige Verfügung

Am 28.08.2014 hat das Landgericht Frankfurt am Main eine einstweilige Verfügung erlassen, die dem Fahrdienstanbieter Uber bundesweit verbietet, als Vermittler von Fahrgelegenheiten tätig zu werden.
Für den international tätigen Vermittler von Beförderungsleistungen in Privatlimousinen war das nicht die erste Begegnung mit deutschem Wettbewerbsrecht.

Auch in Berlin und anderen Städten wurde ihm die Vermittlungstätigkeit, die über Smartphone-Apps stattfindet, zunächst untersagt. Das Unternehmen will sich gegen die einstweilige Verfügung wehren und im Hauptsacheverfahren darlegen, dass sein Angebot das Wettbewerbsrecht nicht verletzt.

Bis zur abschließenden Entscheidung des Landgerichts kann gegen Uber bei einem nachweisbaren Verstoß gegen die einstweilige Verfügung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 € auferlegt werden.

Eine entsprechende Verfügung muss wiederum vom Landgericht erlassen werden, damit das Ordnungsgeld dann zu Gunsten der Staatskasse eingezogen werden könnte. Da Uber seinen Sitz in Amsterdam in den Niederlanden hat, wird die Durchsetzung einer solchen Forderung mit einigem organisatorischen Aufwand verbunden sein.

Zu den Aufgaben der für Wettbewerbsrecht zuständigen Kammer des Landgerichts gehört es allerdings nicht, Tatsachenermittlungen zum Verhalten von Uber nach dem Erlass der einstweiligen Verfügung anzustellen.
Wenn die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen, die den Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung gestellt hatte, die Ahndung wünscht, muss sie selbst entsprechende Beweise finden und beim Landgericht einreichen.