E-Mail Account darf nicht gelöscht werden

Legt ein Arbeitgeber einen E-Mail Account für einen Arbeitnehmer an, darf der Arbeitgeber diesen Account auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht ohne Zustimmung des Arbeitnehmers löschen, wenn nicht feststeht, dass der Arbeitnehmer für die dort abgelegten Daten keine Verwendung mehr hat. So entschied das OLG Dresden (Beschluss vom 5. September 2012, Az. 4 W 961/12)

in einer Auseinandersetzung zwischen einem ehemaligen Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber. Der Arbeitgeber sei nach Ansicht des Gerichts auch zum Schadensersatz an den Arbeitnehmer verpflichtet.

Vorsicht ist daher geboten, wenn nach dem Ausscheiden von Arbeitnehmern persönliche Daten z.B. private E-Mails auf dem E-Mail Account liegen. Soweit keine Zustimmung des früheren Arbeitnehmers zur Löschung dieser Daten vorliegt, müssen die Daten aufbewahrt werden