Rechtsanwalt Steffen Koch – Bonn
IT-Recht und Internetrecht

Internetrecht Bonn

Das IT-Recht (Informationstechnologierecht) umfasst alle rechtlichen Belange der Informations- und Datenverarbeitung.
Hierzu zählt auch das Internet und dazu gehörende Medien.

Fragen zu Internetseiten, zu Internetshops, zum Webseitencheck und E-Commerce, zum Datenschutz, zum Jugendschutz und zur Werbung im Internet gehören ebenso zum IT-Recht wie Abmahnung, einstweilige Verfügung und gerichtliche Klageverfahren aus den Bereichen Filesharing, Urheberrecht, Markenrecht oder Wettbewerbsrecht mit Bezug zum Internet.

Pflichten für Diensteanbieter im Internet

Wer Internetseiten zu anderen als rein privaten oder familiären Zwecken betreibt, der sollte sich vor Aufnahme seiner Tätigkeit von einem im Internetrecht erfahrenen Rechtsanwalt darüber beraten lassen, welche Pflichten mit dem Anbieten von Diensten im Internet verbunden sind. Versäumnisse oder Fehler, die auf den ersten Blick unwesentlich erscheinen, können Abmahnungen mit nicht unerheblichen Schadensersatzforderungen zur Folge haben. Wesentliche Gesetze, die Vorschriften mit internetrechtlichem Bezug enthalten, sind das Telemediengesetz (TMG), das Urheberschutzgesetz (UrhG) und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Darüber hinaus sind die Vorschriften für den Datenschutz zu beachten.
Bei der Einrichtung eines Dienstleistungsangebotes im Internet muss die im Telemediengesetz festgeschriebene Impressumspflicht beachtet werden. Die ausführliche Aufstellung aller notwendigen Angaben, die einer sicheren Identifizierung des Betreibers gelten ist in § 5 TMG zu finden. Aus den Angaben muss sich klar erkennen lassen, in welcher Rechtsform der Betreiber tätig wird und wer seine gesetzlichen Vertreter sind. Wichtig ist die Bereitstellung einer Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit dem Betreiber.

Verantwortung für verbreitete Inhalte

Im Internet abrufbare Inhalte dürfen den in Deutschland geltenden Gesetzen inhaltlich nicht widersprechen. Inhalte, die Grundrechte wie das Persönlichkeitsrecht beeinträchtigen, die strafrechtlich relevant sind oder die Urheberrechte Dritter verletzen, müssen entfernt werden.
Das Telemediengesetz enthält Vorschriften über die grundsätzlich bestehende Verantwortlichkeit von Betreibern, die Internetforen und Blogs anbieten, für die auf ihren Internetseiten verbreiteten Inhalte. Um eine Haftungserleichterung geltend machen zu können, muss der Domain-Inhaber nachweisen, dass er ausreichende Vorkehrungen für eine Überprüfung von Inhalten, die auf seine Seite gelangen, getroffen hat.

Die Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen bei gewerblicher Betätigung im Internet ist ein nicht unwesentlicher Bestandteil des Internetrechts. Bei jeder Handelstätigkeit im Internet wird durch konkurrierende Mitbewerber auf zutreffende und nachvollziehbare Preisangaben Wert gelegt. Abmahnungen können aber auch bei Verwendung von Bezeichnungen erfolgen, die bei dem angesprochenen Kundenkreis eine Verwechslungsgefahr begründen.
Darüber hinaus müssen Verbraucherschutzregeln und Maßnahmen zum Jugendschutz beachtet werden.

Der Kern unserer Arbeit im IT-Recht stellt die Beratung und Betreuung von IT-Unternehmen im Hinblick auf den Umgang mit geistigem Eigentum sowie die Gestaltung von Verträgen,
z. B. Software-Lizenz-Verträgen, Hardwarekaufverträgen oder damit zusammenhängenden Projekten dar. Wir verfügen über langjährige Erfahrung bei der Prüfung. Gestaltung und Verhandlung von Verträgen im Bereich ASP, Outsourcing, Escrow, SaaS, ISV, EVB-IT usw. In Verhandlungen mit den Einkaufsabteilungen großer Konzerne haben wir Erfolge erzielt, die sich sehen lassen können.

Vertragsverhandlungen im IT-Bereich gehören immer in Expertenhand!

Zum IT-Recht gehört auch das Telekommunikationsrecht. Verfahren gegen Telekommunikationsbetreiber wegen Schadensersatz sind ebenso häufig, wie umgekehrt die Verfahren der Telekommunikationsbetreiber gegen ihre Kunden wegen angeblich geführter Telefon- oder Internetverbindungen, die bis zu einige tausend Euro betragen können. Sollten Sie mit solchen Forderungen überzogen werden, sollten Sie vor Zahlungeine anwaltliche Überprüfung in Anspruch nehmen. Die hierfür anfallenden überschaubaren Kosten sind gut angelegtes Geld!

Rechtsanwalt mit technischem Verständnis

IT-Recht und Internetrecht setzen nicht nur juristisches, sondern auch technisches Verständnis der Materie voraus. Ein Anwalt, der nichts von Technik versteht, kann nur schlecht Verträge schaffen oder prüfen, die von Technik handeln. Auch in dieser Hinsicht können Sie auf unsere Leistung und unser Know-how setzen. Als Fachanwalt für IT-Recht hat Rechtsanwalt Steffen Koch nicht nur juristische Erfahrung im IT-Recht, sondern auch Kenntnisse in Informatik, die dazu verhelfen, einen IT-rechtlichen Sachverhalt aus juristischer Sicht verstehen und bewerten zu können.

Als Fachanwalt für IT-Recht verfügt Rechtsanwalt Steffen Koch außerdem über langjährige Erfahrung im Bereich des IT-Rechts / Internetrechts und der Betreuung von IT-Unternehmen aus Bonn sowie bundesweit.

Und was sind eigentlich Fachanwälte?

Fachanwälte sind besonders ausgebildete und geprüfte Rechtsanwälte, die in einem zusätzlichem umfangreichen Lehrgang und anschließenden Abschlussprüfungen ihre besonderen theoretischen Kenntnisse unter Beweis gestellt haben. Darüber hinaus muss ein Fachanwalt umfangreiche praktische Erfahrung, also eine bestimmte Anzahl von gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren auf den jeweiligen Gebieten nachweisen können, um sich als Fachanwalt bezeichnen zu dürfen.

Fachanwälte unterliegen einer regelmäßigen Fortbildungspflicht in dem jeweiligen Rechtsgebiet. So ist gewährleistet, dass der Fachanwalt auch wirklich immer auf dem neusten Stand ist und die wichtigen Entscheidungen der Rechtsprechung in dem jeweiligen Fachgebiet kennt.

Auch bei Fragen oder Problemen in anderen Rechtsgebieten des gesamten Zivilrechts und Strafrechts steht Ihnen Rechtsanwalt Steffen Koch gerne beratend zur Seite.