Illegale Wohnungsvermietung in München

Die weltweit aktive Vermittlungsplattform für Vermietung von privatem Wohnraum ist so erfolgreich, dass dieses Konzept in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen ist. Weltweit greifen Wohnungseigentümer auf diese Plattform zurück, um ihren Wohnraum privat und anonym an Feriengäste zu vermieten. Für private Vermieter lohnt sich die Vermietung von Wohnraum über Airbnb, da sich auf diese Weise vergleichsweise unkompliziert ein netter Nebenverdienst ohne zusätzliche gesetzliche Auflagen realisieren lässt.

Zweckentfremdungsverbot

Dieses Konzept ist mittlerweile jedoch so beliebt, dass viele private Vermieter ihren Wohnraum das ganze Jahr über oder zumindest über längere Zeiträume als Ferienwohnung vermieten. Viele Städte weltweit, zum Beispiel New York, haben dieses beliebte Vermietungsmodell inzwischen drastisch eingeschränkt. Im verhandelten Fall geht die Stadt München gegen Airbnb Irleland vor. Auch in München wurde das Konzept der privaten Vermietung von Wohnraum an Urlauber durch das Zweckentfremdungsgesetz eingeschränkt. Private Vermieter dürfen ihre Mietwohnungen nur für einen Zeitraum von acht Wochen pro Jahr als Ferienwohnung vermieten, um dem Wohnungsmarkt angesichts der angespannten Lage Wohnraum nicht dauerhaft zu entziehen. Da die Vermietung über Airbnb anonym erfolgt, hat die Stadt München keine Möglichkeit, die Vermieter, die gegen das Zweckentfremdungsgesetz verstoßen zu kontaktieren, um entsprechende rechtliche Schritte einzuleiten. Eine Kontrolle ist ferner alleine aufgrund der hohen Anzahl an Vermietungsinseraten nicht möglich.

Da sich die Betreiber der Plattform geweigert hatten, Name und Anschrift der jeweiligen Gastgeber herauszugeben, ist die Stadt München gerichtlich gegen Airbnb vorgegangen. Airbnb Irland hatte ihrerseits gegen die Stadt München geklagt, um die gegen sie erhobenen Ansprüche auf Herausgabe der streitgegenständlichen Daten abzuwehren. Außerdem wollte man um eine Meldepflicht herumkommen. Die Stadt München beabsichtigte Airbnb dazu verpflichten, alle Anzeigen, die gegen das Zweckentfremdungsgesetz verstoßen, umgehend bei der Stadtverwaltung zu melden. Die Klägerin blieb jedoch erfolglos, denn das Verwaltungsgericht München entschied im Sinne der Stadt München.

Airbnb trifft die Aufklärungspflicht

Trotz Firmensitz in Irland hat sich Airbnb an die nationalen Vorschriften der Stadt München zu halten, da sie hier und im gesamten Bundesgebiet tätig ist. Die Republik Irland ist nicht für die Überwachung der entsprechenden Vermieterinserate zuständig. Auch ist in diesem Fall irisches Recht nicht anzuwendbar. Entsprechend dem EU-Recht ist das Auskunftsersuchen der Stadt München an die Klägerin rechtmäßig. Das Zweckentfremdungsrecht und das damit verbundene Auskunftsersuchen sind verfassungsgemäß. Ähnlich wirkungsvolle Möglichkeiten wie die Auskunft über Airbnb stehen der Stadt München nicht zur Verfügung. Als Vermittlerin des angebotenen Wohnraumes trifft Airbnb zudem eine Aufklärungspflicht. Bei Zuwiderhandlung droht die Anordnung eines Zwangsgeldes in Höhe von 300.000 Euro, das gleichfalls verfassungsgemäß ist. Nach eigener Aussage bedauert Airbnb das Urteil und kündigt an, von dem zur Verfügung stehenden Rechtsmittel der Berufung Gebrauch zu machen.