Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken verabschiedet

27.06.2013: der Bundestag hat heute das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken verabschiedet. Dieses umfasst die folgenden drei Bereiche: -Urheberrecht: Der Streitwert einer Abmahnung wegen Filesharing wird auf pauschal 1.000 EUR begrenzt. Damit sinken die Anwaltskosten, die bei einer Abmahnung gefordert werden können, auf 130,50 EUR (Anmerk: nach den neuen Tarifen des RVG auf 124,00 EUR). Aber:

Nicht betroffen hiervon sind Ansprüche auf Schadensersatz. Diese können nach wie vor im Wege der so genannten Lizenzanalogie geschätzt werden. Zudem bleibt eine Ausnahme bestehen. So heißt es im Gesetzestext, dass die Deckelung dann nicht gilt, wenn die Einschränkung nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig ist. Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte die Ausnahme auslegen und was uns in Zukunft im Bereich Filesharing erwarten wird. Weiterhin müssen Abmahner künftig genau auflisten, welche Rechteinhaber betroffen sind und wie sich der geltend gemachte Anspruch zusammensetzt (keine Pauschalen mehr, ohne, dass erkennbar ist, wie diese sich zusammen setzen)

-Wettbewerbsrecht: der Bußgeldrahmen für belästigende Werbeanrufe und aufgedrängte Verträge wird um das sechsfache erhöht. Gewinnspieldienstverträge müssen künftig immer schriftlich bzw. in Textform geschlossen werden. Bei unberechtigten Abmahnungen besteht einen Anspruch auf Ersatz der eigenen Rechtsanwaltskosten. Zudem wurde auch hier die Möglichkeit einer Streitwertreduzierung eingeführt auf 1.000 EUR.

-Inkassobüros: Inkassobüros müssen den Verbraucher künftig über den Forderungsgrund und das Vertragsdatum aufklären. Auch muss dem Verbraucher der Name des ursprünglichen Gläubigers genannt werden, was bei Forderungsabtretungen hilfreich sein kann. Die Geschäftspraktiken mancher Inkassobüros, die den Schuldner mit unklaren Forderungen überzogen hatten, dürfte damit vorbei sein.

Insgesamt eine erfreuliche Entwicklung für Verbraucher und kleine ebay-Händler. Wie immer bleibt es abzuwarten, wie sich die Änderungen in der Praxis auswirken.