Facebook zeigt erste Reaktion auf DSK-Beschluss von Anfang September

Am 05. September fand die 4. DSK-Sonderkonferenz statt, die sich diesmal unter anderem mit der Rechtmäßigkeit von Facebook Fanpages zu befassen hatte. Die unabhängige Aufsichtsbehörde von Bund und Ländern kam zu der Entscheidung, dass der Betrieb von Fanpages, wie sie Facebook im Augenblick zur Verfügung stellt, ohne eine Vereinbarung gemäß dem Artikel 26 der DSGVO rechtswidrig ist. Auf diese Entscheidung hat Facebook nun reagiert.

Bereits am 05. Juni hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass es für den Betrieb einer Facebook Fanpage und den Betreiber der Fanpage eine gemeinsame Verantwortung gilt. In der Folge hatte der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit sich im Sinne dieses Urteils geäußert und Anforderungen an die Betreiber solcher Seiten veröffentlicht. Viele Anbieter von solchen Fanpages hatten danach gehofft, dass Facebook seiner Ankündigung gemäß eine Formulierung im Sinne des Artikels 26 der DSGVO veröffentlichen würde. Diese Formulierung blieb Facebook bis Anfang September schuldig. In der Folge sah sich der Berliner Beauftragte für Datenschutz gezwungen, einen entsprechenden Beschluss zu veröffentlichen, nach dem der Betrieb einer solchen Fanpage ohne die Vereinbarung im Sinne des DSGVO rechtswidrig sei.

Mit dieser Veröffentlichung wurde ein Fragenkatalog herausgegeben, der zu beantworten ist, wenn die Aufsichtsbehörde die Betreiber einer bestimmten Fanpage dazu auffordert. Spätestens mit der Ankündigung ab Anfang September müssen die Betreiber kurzfristig mit dieser Aufforderung rechnen. Mit der Herausgabe dieser Fragen wurde die Hoffnung laut, dass Facebook so schnell wie möglich eine belastbare Formulierung herausgibt, wie es um die Belange des Datenschutzes auf Fanpages bestellt sei.

Facebook ist der Aufforderung zur Information der Fanpage-Betreiber nun nachgekommen. Explizit betroffen sind die Betreiber innerhalb der EU. In der kommenden Woche sollen sie über ein Update informiert werden, das für die Betreiber von Businessseiten, von Gruppen und von Veranstaltungen gleichermaßen geeignet ist. Insbesondere soll eine Seiten-Insights-Ergänzung enthalten sein, die sich auf die Verantwortlichkeiten und die Aufteilung zwischen Facebook und dem Betreiber der Fanpage bezieht. Mit der Herausgabe der Formulierung hat sich Facebook Zeit gelassen. Es bleibt zu hoffen, dass die Regelung im Interesse der Fanpage-Betreiber getroffen wurde, so dass das bisherige juristische Vakuum nun im Sinne der Betroffenen gefüllt wurde.