Einleitung eines Missbrauchsverfahrens gegen Amazon

Nutzt Amazon seine marktbeherrschende Position zulasten der Händler aus? 

Am 29. November hat das Bundeskartellamt ein Missbrauchsverfahren gegen die weltweit aktive Internetplattform Amazon eingeleitet. Auf dem Prüfstand stehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Verhaltensweisen des US-Internethändlers gegenüber den auf der Amazon-Plattform aktiven Online-Händler. 
Das Bundeskartellamt prüft, ob der US-Internethändler Amazon seine marktbeherrschende Position zu Lasten der auf der Plattform aktiven deutschen Händler ausnutzt. Anlass zu diesem Prüfverfahren hatten zahlreiche Beschwerden von auf der Amazon-Plattform aktiven Händlern gegeben. Sie führen Kontosperrungen, intransparente Kündigungsregelungen, strittige Produktrezensionen sowie Haftungsklauseln zu ihren Lasten an. Damit jedoch noch nicht genug. Weitere Anlässe für Auseinandersetzungen zwischen Amazon und den Händlern geben einbehaltene Zahlungen, verzögerte Auszahlungen sowie die Geschäftsbedingungen im pan-europäischen Versand. Strittig sind auch die Klauseln hinsichtlich der Rechteeinräumung an dem von den Händlern bereitzustellenden Produktmaterial.

Online-Händler sind auf die Reichweite von Amazon angewiesen 

Voraussetzung für die Einleitung eines Missbrauchsverfahrens durch das Bundeskartellamt ist eine marktbeherrschende Position des entsprechenden Unternehmens. Diese Voraussetzung ist bei Amazon gegeben, denn ähnlich wie bei Google und eBay kommt bald kein Internetnutzer und Online-Händler mehr an dieser Internetplattform vorbei. Insbesondere kleinere Online-Händler sind auf die Reichweite von Amazon angewiesen, die mit einem eigenen Onlineshop außerhalb dieser Plattform nicht ansatzweise erreicht werden kann. Dem Missbrauchsverfahren durch das Bundeskartellamt sind Untersuchungen der Europäischen Kommission auf der Grundlage des europäischen Kartellrechts vorausgegangen. Auch in diesem Fall stehen die Verhaltensweisen von Amazon gegenüber den auf diesem Marktplatz tätigen Onlinehändlern auf dem Prüfstand.

Was ist zu erwarten, wenn sich die Vorwürfe erhärten? 

Sollten sich die Vorwürfe gegenüber Amazon erhärten, ist das Bundeskartellamt in der Lage, den US-Interhändler zu zwingen, seine Geschäftspraktiken auf dem deutschen Markt zugunsten der Online-Händler zu ändern. Eine Geldstrafe ist jedoch nicht zu erwarten.