e-books dürfen nicht weiter verkauft werden

Der Weiterverkauf von e-books ist nicht vom Erschöpfungsgrundsatz gedeckt. Das Landgericht Bielefeld (Urteil vom 5. März 2013 – 4 O 191/11  – nicht rechtskräftig) entschied, dass die Geschäftsbedingungen eines e-book Händlers, die eine Übertragung der Rechte an dem gekauften e-book und eine Weiterveräußerung des e-books untersagen, nicht zu beanstanden seien. Das Gericht führt aus, dass

der Käufer eines e-books keine körperliche Ware erhalte und sich dessen bewusst sei, dass das erworbene e-book verlustfrei an Dritte übertragen werden könne, was nach Ansicht des Gerichts aber nicht vom so genannten Erschöpfungsgrundsatz gedeckt sei.

So stelle es auch keine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers dar, wenn die Weitergabe des e-books untersagt werde, denn das verlustfreie Übertragen der Datei an Dritte verhindere, zu erkennen, ob die Datei vervielfältigt worden sei oder ob es sich um eine Originaldatei handele.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Nachdem der EUGH bereits entschieden hatte, dass der Erschöpfungsgrundsatz auch beim Online-Bezug von Software gilt, bleibt es spannend, ob das Urteil des Landgerichts Bielefeld der Revision stand hält.