Wettbewerbsrecht Kanzlei

Landgericht Stuttgart: DSGVO-Verstoß begründet keinen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch

Über das Verhältnis zwischen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und nationalen Gesetzen herrscht unter deutschen Gerichten noch Uneinigkeit. Einige Landgerichte nehmen an, dass Ansprüche aus der DSGVO und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) nebeneinander bestehen können. Nun hat das Landgericht Stuttgart entschieden, dass die Regelungen der DSGVO abschließend sind und die Bestimmungen des UWG und des Telemediengesetzes (TMG) verdrängt haben.

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LG Köln: Datenschutzrecht gibt keinen Anspruch auf komplette Aktenkopie

Das Landgericht Köln hatte in einem Rechtsstreit zu entscheiden, worauf sich der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch aus Art. 15 I DSGVO konkret bezieht. Die Klägerin hatte bei der beklagten Versicherung zwei Lebensversicherungen abgeschlossen. Im Rahmen eines Antrags auf Beitragsfreistellung verlangte sie Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten. Die Beklagte bestätigte der Klägerin zunächst die Beitragsfreistellung schriftlich und informierte sie über eine Beitragserhöhung.

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OLG München zu unerlaubter Telefonwerbung: Datenschutzrecht hat keinen Vorrang vor Wettbewerbsrecht

Das OLG München hatte einen wettbewerbsrechtlichen Streit zwischen zwei Strom- und Gaslieferanten über unerwünschte Telefonwerbung zu entscheiden. Die Beklagte hatte mehrere Kunden angerufen oder anrufen lassen, um sie zum Abschluss von Energieverträgen zu bewegen, ohne dass diese zuvor eingewilligt hatten. Die Klägerin sah hierin unlauteres Verhalten und machte vor dem LG München einen Unterlassungsanspruch aus § 8 I UWG geltend.

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Österreichische Datenschutzbehörde: Einwilligung in unverschlüsselte Datenübermittlung ist nicht statthaft

Eine österreichische Tagesklinik verwendete formularmäßige Einwilligungserklärungen, mit der Patienten in die unverschlüsselte Übertragung ihrer Gesundheitsdaten einwilligen sollten. Die Datenschutzbehörde in Österreich leitete wegen des Verdachts auf einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ein Prüfverfahren gegen die Klinik ein und fasste am 16.11.2018 einen inzwischen rechtskräftigen Beschluss (Geschäftszahl: DSB-D213.692/0001-DSB/2018). Die Behörde stufte die Einwilligungserklärung als rechtswidrig ein und setzte der Klinik eine Frist zur Überarbeitung mehrerer unwirksamer Klauseln. Außerdem wurde die Klinik verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen und hinsichtlich bestimmter Vorgänge zu prüfen, ob sie eine Datenschutz-Folgenabschätzung vornehmen muss.

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OLG Nürnberg erklärt Inbox-Ads in Freemail-Postfächern für zulässig

Das Oberlandesgericht Nürnberg befasste sich mit einem Streit zwischen zwei Stromanbietern über unerwünschte Werbung in E-Mail-Postfächern. Die Beklagte ließ sogenannte Inbox-Ads in einem kostenlosen E-Mail-Dienst schalten. Es handelt sich dabei um Anzeigen, die im Posteingang des Nutzers erscheinen und im Design an eine empfangene E-Mail erinnern. Die Inbox-Ads sind grau unterlegt, mit „Anzeige“ beschriftet und lassen sich durch einen Klick auf ein Kreuzchen in der Ecke schließen. Beim Klick auf die Anzeige öffnet sich über einen Hyperlink das vollständige Werbeangebot in einem eigenen Fenster.

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Bundeskartellamt verbietet Facebook die unbegrenzte Datensammlung aus Drittquellen

Das soziale Netzwerk Facebook nimmt in Deutschland mit rund 32 Millionen monatlich aktiven Nutzern eine herausragende Marktposition ein. Das wirtschaftliche Konzept des Unternehmens besteht darin, statt der Erhebung von Gebühren für seine Dienste Nutzerdaten zu sammeln. Wenn zum Beispiel ein Mitglied auf einer externen Seite über Yogakurse den „Like-Button“ drückt, speichert Facebook die Information ab, dass sich der Betreffende für Yoga interessiert, um ihm künftig passende Werbeanzeigen einzublenden.

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Recht auf Vergessen im Internet

So manche Rechtsexperten sehen das vorliegende Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt mehr als kritisch. Fest steht, dass nicht jeder Betroffene das sogenannte „Recht auf Vergessen“ im Internet hat.

Die Richter haben entschieden, dass es dem Suchmaschinenbetreiber Google nicht grundsätzlich zu untersagen ist, ältere Presseberichte über eine Person in ihren Trefferlisten anzuzeigen, selbst, wenn diese negative Inhalte und sensible Daten, zum Beispiel aus dem Gesundheitsbereich, enthalten. Das „Recht auf Vergessen“ wird durch Art. 17 Datengrundschutzverordnung erfasst.

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Abmahnung wegen fehlender Datenschutzerklärung nach DSGVO nicht rechtmäßig 

Seit Einführung der Datenschutzgrundverordnung am 25.05.2018 treffen Unternehmen zahlreiche Verpflichtungen in Sachen Datenschutzrecht. Dabei ist die Datenschutzerklärung, die jedes Unternehmen auf seiner Homepage bereitstellen sollte, um teuren Abmahnungen und hohen Bußgeldern zu entgehen, noch am einfachsten zu realisieren. Und dennoch hat es bereits erste Abmahnungen gegeben, die genau diese fehlenden Datenschutzerklärungen bemängeln. Das vorliegende Urteil des Landgerichts Bochum könnte nach Meinung von Rechtsexperten eine Wende hinsichtlich dieser neuen Rechtslage herbeiführen. 

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