Einstweilige Verfügung auch ohne Abmahnung

Das Landgericht Berlin hat in einer aktuellen Entscheidung beschlossen, dass eine Partei auch ohne vorherige Abmahnung eine einstweilige Verfügung bei Gericht beantragen darf, wenn abzusehen ist, dass der Antragsteller auf andere Weise nicht zu seinem Recht kommt, da der Gegner sein Verhalten auf eine Abmahnung hin ohnehin nicht einstellen werde.