Bundeskartellamt verbietet Facebook die unbegrenzte Datensammlung aus Drittquellen

Das soziale Netzwerk Facebook nimmt in Deutschland mit rund 32 Millionen monatlich aktiven Nutzern eine herausragende Marktposition ein. Das wirtschaftliche Konzept des Unternehmens besteht darin, statt der Erhebung von Gebühren für seine Dienste Nutzerdaten zu sammeln. Wenn zum Beispiel ein Mitglied auf einer externen Seite über Yogakurse den „Like-Button“ drückt, speichert Facebook die Information ab, dass sich der Betreffende für Yoga interessiert, um ihm künftig passende Werbeanzeigen einzublenden. Derzeit können Nutzer zwar die Einblendung von Werbeanzeigen verhindern, sie können jedoch die Datensammlung nicht unterbinden. Jeder, der Mitglied werden möchte, muss die Datenerhebung von Drittseiten und die Zuordnung zu seinem Facebook-Konto akzeptieren. Zu Facebook gehören inzwischen auch die Dienste WhatsApp und Instagram.

Bundeskartellamt: Datensammlung nur mit Einwilligung erlaubt

Das Bundeskartellamt beschäftigte sich in einem dreijährigen Verfahren mit der Zulässigkeit dieser Datenerhebung und Zusammenführung und fasste am 07.02.2019 einen Beschluss:

1. Künftig darf Facebook die auf Drittseiten gewonnenen Daten nur noch dann dem Facebook-Konto des Nutzers zuordnen, wenn dieser freiwillig eingewilligt hat.
2. Die konzerneigenen Tochterseiten, wie Instagram und WhatsApp, dürfen zwar weiterhin Daten sammeln, aber dem Facebook-Konto ebenfalls nur mit Einwilligung des Nutzers zuordnen.
3. Facebook hat innerhalb eines Jahres seine Praktiken zu ändern und dazu in vier Monaten einen konkreten Vorschlag zu unterbreiten.

Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamtes, führte zur Begründung aus, dass das Datensammeln im Internet zwar generell erlaubt sei, Facebook aber aufgrund seiner marktbeherrschenden Stellung besondere Anforderungen zu erfüllen habe. Da Verbraucher keine echte Alternative hätten, sei ihre Einwilligung nicht freiwillig, wenn sie anderenfalls von der Teilnahme am Dienst ausgeschlossen würden. Keiner der Mitbewerber in Deutschland, wie etwa Youtube oder Twitter, erreicht eine vergleichbare Marktpräsenz wie Facebook zusammen mit seinen Tochterunternehmen. Gerade durch die Datensammlung habe sich Facebook die Marktführung gesichert, weshalb eine Monopolstellung gegeben sei. Die umfangreiche Erhebung und Sammlung der Daten sei ein Missbrauch dieser Marktmacht und berühre wettbewerbsrechtliche Interessen.

Facebook kündigt Beschwerde an

Facebook teilte bereits mit, gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einzulegen. Das Bundeskartellamt sei nicht zuständig, da es sich um eine datenschutzrechtliche und nicht um eine wettbewerbsrechtliche Streitigkeit handele. Außerdem stehe die Praktik mit der Datenschutz-Grundverordnung in Einklang.
Es ist zu erwarten, dass sich der Rechtsstreit über mehrere Jahre erstrecken und durch alle Instanzen ziehen wird. In der Zwischenzeit könnte Facebook den Auflagen des Bundeskartellamtes zuwiderhandeln und seine Datensammlungen ungehindert vergrößern. Dennoch könnte die Entscheidung deutschlandweit richtungsweisend für andere Unternehmen sein, die im Internet Nutzerdaten sammeln. Und auch die Wettbewerbsbehörden anderer europäischer Staaten könnten nachziehen und Facebook ebenfalls Beschränkungen auferlegen.