Bundeskartellamt deckt Preisabsprachen bei Genussmitteln auf

Zu den Aufgaben des Bundeskartellamts gehört es, Preisabsprachen zwischen Händlern, aber auch zwischen Herstellern und Händlern, die dem Kartellrecht widersprechen, zu verhindern, wenn sie sich für die Entwicklung der vom Verbraucher verlangten Preise nachteilig auswirken. 

Unter dem Stichwort „Vertikalfall“ bearbeiten die zuständigen Mitarbeiter des Bundeskartellamts schon seit dem Jahr 2010 verschiedene Verdachtsfälle, in denen es um Absprachen von Preisgestaltung für Markenprodukte aus dem Bereich Süßwaren, Genussmittel, Körperpflegeprodukte und Tiernahrung zwischen Herstellern und Händlern ging.

Dabei wurden verschiedenen in Deutschland bekannten Supermarktketten mit großem Markteinfluss Preisabsprachen mit Markenherstellern aus der Lebensmittelbranche, Herstellern von Körperpflegeprodukten und Tierfutterfabrikanten mit ebenso großer Marktbeherrschung vorgeworfen. Solche Absprachen zwischen Herstellern und Händlern werden in der kartellrechtlichen Fachsprache als „Vertikalabsprachen“ bezeichnet. Derartige Übereinkommen sind grundsätzlich nicht zulässig.
Im vorliegenden „Vertikalfall“ führten aufgedeckte Absprachen bisher zur Verhängung von Bußgeldern in einer Gesamthöhe von mehr als 150.000 €.

Hersteller setzen Händler auch auf Initiative von anderen Händlern unter Druck

Bußgeldbescheide wurden sowohl den beteiligten Händlern als auch den Herstellern ausgestellt, die diese Händler durch Druck oder durch Gewährung finanzieller Vorteile zu einer bestimmten Preisgestaltung veranlasst hatten. Es ging bei den aktuell abgeschlossenen Ermittlungen um so bekannte Marktketten wie Rewe, Großmärkte wie Kaufland und Metro und Filialketten wie Aldi, aber auch um Futtermittelgroßhändler wie Fressnapf und Das Futterhaus.

Bei den beteiligten Herstellern von Markenprodukten fielen Namen wie Haribo, Ritter Sport und Johnson und Johnson. Als besonders bemerkenswert stuft der Präsident des Bundeskartellamts die Feststellung ein, dass im vorliegenden Fall offenbar nicht nur von Seiten der Hersteller auf die Händler unzulässiger Preisgestaltungsdruck ausgeübt worden ist, sondern, dass auch die Händler ihrerseits auf die Hersteller Druck ausübten, damit diese konkurrierende Händler ebenfalls zur Preisdisziplin zwangen.

Teilweise konstruktive Aufklärungsunterstützung geleistet

Als grundsätzlich positiv wurde dabei von Seiten der Wettbewerbsschützer die Tatsache bewertet, dass einige der von den Ermittlungen betroffenen Unternehmen sich zur einverständlichen Verfahrensbeilegung bereit erklärte und die gegen sie verhängten Bußgelder damit unter Verzicht auf Rechtsmittel akzeptierten.

In einigen Fällen konnte sogar konstruktive Zusammenarbeit bei der Aufklärung gesetzeskonform berücksichtigt werden. Außerdem wurden bei der Höhe der Bußgeldfestsetzungen eine unterschiedliche Intensität der Verstöße und der Beteiligungsformen berücksichtigt. Bis zum heutigen Tag sind noch weitere Ermittlungen gegen bekannte Markenhersteller und Händler aus dem Genussmittel-Warenbereichen Kaffee und Bier beim Bundeskartellamt anhängig. Diese Verfahren sollen innerhalb der kommenden Monate ebenfalls zum Abschluss gebracht werden.