Betrugsvorwürfe gegen Rechtsberater und Gutachter durch Revisionsgericht bestätigt

Die Richter des 2. Strafsenats am Bundesgerichtshof haben unter dem Aktenzeichen 2 StR 44/14 in letzter Instanz die Revision zurückgewiesen, die zwei der insgesamt drei im Strafverfahren um die Vergabe von Aufträgen im Rahmen des Projekts „World Conference Center Bonn“ eingelegt hatten.

Die Angeklagten, ein Rechtsanwalt und ein Gutachter, waren in erster Instanz wegen Betruges zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Der ebenfalls in den Betrugsfall verwickelte Bauunternehmer, dessen Rechtsberater nun rechtskräftig verurteilt ist, war in erster Instanz ebenfalls zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Er hatte darauf verzichtet, Rechtsmittel einzulegen.

Dem nun rechtskräftig wegen Betruges und Bestechung verurteilten Rechtsanwalt wurde vorgeworfen, die Verhandlungen des Bauunternehmers mit dem Gemeinderat in der Stadt Bonn zu Gunsten seines Mandanten beeinflusst zu haben.

Er erweckte den für die Vergabe des Auftrages, im Rahmen des Projekts „World Conference Center Bonn“ verantwortlichen Personen gegenüber den sachlich falschen Eindruck, dass die Firma seines Mandanten durch die Nähe zu einem bekannten Konzern über eine gesicherte wirtschaftliche Basis verfügen würde. Außerdem übernahm er Zahlungsverpflichtungen der Gemeinde.

Der mitangeklagte Gutachter hatte bewusst ein inhaltlich nicht richtiges Gutachten erstellt, um eine Vermögensverwaltungsfirma über die wahren Gegebenheiten zu täuschen. Die Vermögensverwalter veranlassten aufgrund des durch das falsche Gutachten erweckten Irrtums eine Zahlung in Höhe von 32 Millionen Dollar.

Die Haftstrafen in Höhe von 3 Jahren und 3 Monaten für den Rechtsanwalt und in Höhe von 2 Jahren und 6 Monaten wurden bestätigt.