Amazon-Verkäufer dürfen keine fremden „ASIN-Nummern“ nutzen

Das Landgericht Düsseldorf hat in einem Teilanerkenntnis- und Schlussurteil vom 20.01.2014 (2a O 58/13) entschieden, dass ein Amazon-Verkäufer der sich zum Zweck des Anbietens eigener Ware einer ASIN-Nummer eines anderen Verkäufers bedient, dessen Markenrecht verletzt.
Hintergrund war ein Amazon-Händler, der Handyhüllen zum Verkauf anbot und sich hierbei der bereits bestehenden ASIN-Nummern und Angebotsvorlagen eines anderen Verkäufers bediente.

Die ASIN-Nummern sind Produktnummern, die zur Identifizierung des Produktes dienen und von einem Hersteller bzw. Importeur beantragt werden können.
Genau diesen Fall hatten wir in unserer Kanzlei: Ein Händler stellt eigene Produkte bei Amazon ein und wundert sich, dass ein Konkurrent seine eigenen Produkte unter Verwendung der gleichen Angebotsinhalte bei Amazon ebenfalls anbietet. Durch Übernahme der ASIN-Nummer werden die Merkmale des Angebotes eins zu eins übernommen.
Das Landgericht Düsseldorf hat nun bestätigt, dass eine solche Übernahme eine Markenverletzung darstellt, auch dann, wenn die ASIN-Nummer im Angebot selbst nicht ersichtlich ist. Auf die Kenntnis des Übernehmenden kommt es ebenfalls nicht an.
Amazon-Verkäufer sollten daher darauf achten, keine fremden Angebote, Bilder oder ASIN-Nummern für eigene Artikel zu übernehmen und vor Einstellung solcher Angebote eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.