Achtung: Neue Widerrufsbelehrung ab 04.08.2011

Am 03.08.2011 wurde bekannt, dass die neue Widerrufsbelehrung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird und damit am 04.08.2011 in Kraft tritt. Hintergrund der Neuregelung ist eine Entscheidung des EuGH (U. v. 03.09.2009, C-489/07), welche die deutschen Regelungen zum Nutzungswertersatz für teilweise gemeinschaftswidrig erklärt hat. Es ändert sich daher folgendes: 1. Gemäß dem neuen § 312e Abs. 1

BGB steht dem Unternehmer ein Wertersatz für gezogene Nutzungen nur noch dann zu, wenn der Verbraucher die Ware in einer Art und Weise genutzt hat, die über die “Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise” hinausgeht.

Der Händler muss den Verbraucher auf diese Rechtsfolge vor Vertragsschluss hinweisen.

2. Wertersatz für die Verschlechterung der Sache kann der Unternehmer nur noch dann verlangen, wenn die Verschlechterung auf einen Umgang der Sache zurückzuführen ist, der über die “Prüfung der Eigenschafen und der Funktionsweise” hinausgeht.
Die Neuformulierungen der gesetzlichen Vorschriften führen dazu, dass auch die Musterwiderrufsbelehrung angepasst werden musste. Demnach ist seit heute, 04.08.2011, eine neue Widerrufsbelehrung als Muster ausgewiesen, die Unternehmer auch anwenden sollten.

Zur Änderung der Widerrufsbelehrung gibt es dieses Mal aber eine dreimonatige Übergangsfrist, dennoch ist es durchaus zu empfehlen, die Widerrufsbelehrung bereits jetzt zu ändern, da der Unternehmer mit einer alten Widerrufsbelehrung nicht ordnunsgemäß über die Wertersatzansprüche belehrt und demzufolge auch keine solchen Ansprüche gegen den Kunden geltend machen kann.

Übrigens: Wir erwarten die nächste Änderung der Widerrufsbelehrung im nächsten Jahr. Das nächste Mal geht es der 40 EUR Klausel an den Kragen…