Abmahnung von Waldorf Frommer

Die Kanzlei Waldorf Frommer (bis 2010 nur “Waldorf Rechtsanwälte”)  mahnt weiterhin recht zahlreich im Namen der Sony Music Entertainment Germany GmbH, der Tele München Fernseh GmbH, der Universum Film GmbH und der Constantin Film Verleih GmbH aktuelle Musikalben bekannter Künstler bzw. Filmwerke ab. Mit einer Vielzahl von zitierten Gerichtsentscheidungen sollen die Abgemahnten beeindruckt werden.

Mit der Abmahnung wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und ein Schadensersatzbetrag von 956,00 EUR gefordert.

Es wird empfohlen, die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung nicht zu unterzeichnen. Vor Zahlung der geforderten Kosten oder Kontaktaufnahme zwecks einer Ratenzahlung sollte anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden.

Es ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die Abmahnung an den Anschlussinhaber berechtigt erfolgt ist und welche Ansprüche gegen den Anschlussinhaber durchgesetzt werden können.

Sollten Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich zuerst anwaltlich beraten, bevor Sie Schriftstücke unterzeichnen oder Kontakt mit der Kanzlei aufnehmen.