Abmahnung von Vahrenwald & Kretschmer

Die Kanzlei Vahrenwald & Kretschmer mahnt neuerdings für die Süddeutsche Film- und Medienproduktsionsgesellschaft Ltd. das Zurverfügungstellen erotischer Filme ab.

Vorwurf in den Abmahnungen ist wie immer die Teilnahme an Tauschbörsen, so genannten “torrent-Netzwerken” oder “P2P-Netzwerken”  (P2P = Peer to Peer).

Der abgemahnte  Film soll über Tauschbörsen im Internet verbreitet und nach § 19 a UrhG öffentlich zugänglich gemacht worden sein.

Mit der Abmahnung wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und ein Schadensersatzbetrag von pauschal 952,- EUR gefordert. Gleichzeitig gibt die Kanzlei an, der Schadensersatz nach der Lizenzgebühr könne angeblich mindestens 20.000 EUR betragen.

Ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht und ob die geforderten Kosten auch verlangt werden können und von dem Anschlussinhaber gezahlt werden müssen, ist aber in jedem Fall kritisch zu prüfen.

Wir empfehlen, die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung nicht zu unterzeichnen und mit der Zahlung eines Pauschalbetrages abzuwarten, bis die Abmahnung anwaltlich geprüft wurde. Anstelle der beigelegten Unterlassungserklärung sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Es ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die Abmahnung an den Anschlussinhaber berechtigt erfolgt ist und welche Ansprüche gegen den Anschlussinhaber durchgesetzt werden können.

Sollten Sie eine Abmahnung von der Kanzlei Vahrenwald & Kretschmer erhalten haben, bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich zuerst anwaltlich beraten, bevor Sie Schriftstücke unterzeichnen, Zahlungen veranlassen oder Kontakt mit der Kanzlei aufnehmen.