Abmahnung von Tobias Selig

Seit neuestem lässt Rechtsanwalt Tobias Selig aus Dortmund Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen abmahnen. Rechtsanalt Selig vertritt die AEGIS Multimedia Service GmbH, die  unter der glechen Anschrift wie der Anwalt firmiert.

Vorwurf in den Abmahnungen ist die Teilnahme an Tauschbörsen, so genannten “torrent-Netzwerken” oder “P2P-Netzwerken” (P2P = Peer to Peer). In den uns bekannten Fällen geht es um ein Filmwerk, dessen Herkunft nicht näher spezifiziert wird.

Der abgemahnte Film soll über Tauschbörsen im Internet verbreitet und nach § 19 a UrhG öffentlich zugänglich gemacht worden sein.

Mit der Abmahnung wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und ein Schadensersatzbetrag von pauschal 890,- EUR gefordert.

Ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht und ob die geforderten Kosten auch verlangt werden können und von dem Anschlussinhaber gezahlt werden müssen, ist aber in jedem Fall zu prüfen.

Wir empfehlen, die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung nicht zu unterzeichnen und mit der Zahlung eines Pauschalbetrages abzuwarten, bis die Abmahnung anwaltlich geprüft wurde. Anstelle der beigelegten Unterlassungserklärung sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Unterlassungserklärung unter Umständen – je nach eigenem Vortrag des Abgemahnten – auch die Haftung als Störer betreffen sollte, nicht nur eine Haftung als Täter oder Teilnehmer.

Es ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die Abmahnung an den Anschlussinhaber berechtigt erfolgt ist und welche Ansprüche gegen den Anschlussinhaber durchgesetzt werden können.

Sollten Sie eine Abmahnung von Rechtsanwalt Selig erhalten haben, bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich zuerst anwaltlich beraten, bevor Sie Schriftstücke unterzeichnen, Zahlungen veranlassen oder Kontakt mit der Kanzlei aufnehmen.