Abmahnung von Schutt & Waetke

Die Kanzlei Schutt & Waetke aus Karlsruhe mahnt seit einiger Zeit im Namen der dtp entertainment AG und der TOBIS Film GmbH das Zurverfügungstellen von Filmen bzw. Computerspielen ab. Schutt & Waetke geht dabei recht forsch vor und beauftragt bei Nichtzahlung auch gerne ein Inkassobüro sowie weitere Anwälte in Baden-Baden.

Mit der Abmahnung wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und ein Schadensersatzbetrag von 750,00 EUR gefordert.

Es wird empfohlen, die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung nicht zu unterzeichnen. Vor Zahlung der geforderten Kosten oder Kontaktaufnahme zwecks einer Ratenzahlung sollte anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden.

Es ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die Abmahnung an den Anschlussinhaber berechtigt erfolgt ist und welche Ansprüche gegen den Anschlussinhaber durchgesetzt werden können.

Sollten Sie eine Abmahnung der Kanzlei Schutt & Waetke  erhalten haben, bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich zuerst anwaltlich beraten, bevor Sie Schriftstücke unterzeichnen oder Kontakt mit der Kanzlei aufnehmen.