Abmahnung von Lutz Schröder

Die Kanzlei Lutz Schröder mahnt derzeit wegen des unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachens von Erotikfilmen des englischen Rechteinhabers Paul Elcombe ab.

Die Filme sollen angeblich über ein Bittorrent Netzwerk (Tauschbörse) im Internet verbreitet und nach § 19 a UrhG öffentlich zugänglich gemacht worden sein.  Mit der Abmahnung wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und ein Schadensersatzbetrag von pauschal 750,- EUR gefordert.

Gleichwohl gibt Lutz Schröder an, die Anwaltskosten seien aus einem Streitwert von 50.000 EUR zu berechnen, was unserer Ansicht nach recht hoch gegriffen ist.  Ob dies gerichtlich haltbar ist, sei einmal dahingestellt.

Ob die Abmahnung im Übrigen berechtigt ist und ob die geforderten Kosten auch verlangt werden können und von dem Anschlussinhaber gezahlt werden müssen, ist daher kritisch zu prüfen.

Wir empfehlen, die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung nicht zu unterzeichnen und sich mit der Zahlung eines Pauschalbetrages zurück zu halten. Bevor Sie sich selbst vor vollendete Tatsachen stellen, sollte die Abmahnung anwaltlich geprüft und eine modifizierte Unterlassungserklärung formuliert werden.

Es ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die Abmahnung an den Anschlussinhaber berechtigt erfolgt ist und welche Ansprüche gegen den Anschlussinhaber durchgesetzt werden können.

Sollten Sie eine Abmahnung von Lutz Schröder erhalten haben, bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich zuerst anwaltlich beraten, bevor Sie Schriftstücke unterzeichnen, Zahlungen veranlassen oder Kontakt mit der Kanzlei aufnehmen.