Abmahnung von Kornmeier & Partner

Die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner aus Frankfurt haben in den vergangenen Monaten Abmahnungen für die Superstar Entertainment GmbH & Co. KG, die GSDR GmbH  und für die GV World GmbH an unsere Mandanten versendet. Hintergrund ist das angebliche Veröffentlichen einzelner Titel der Bravo Hits bzw. die Verbreitung von Filmmaterial. Die Titel sollen über Tauschbörsen im Internet verbreitet und nach § 19 a UrhG öffentlich zugänglich gemacht worden sein.  Mit der Abmahnung wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und ein Schadensersatzbetrag von pauschal 450,- EUR bzw. bei Filmen von 600,- EUR gefordert.

Ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht und ob die geforderten Kosten auch verlangt werden können und von dem Anschlussinhaber gezahlt werden müssen, ist in jedem Fall kritisch zu prüfen.

Wir empfehlen, die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung nicht zu unterzeichnen und mit der Zahlung eines Pauschalbetrages abzuwarten, bis die Abmahnung anwaltlich geprüft wurde. Anstelle der beigelegten Unterlassungserklärung sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Es ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die Abmahnung an den Anschlussinhaber berechtigt erfolgt ist und welche Ansprüche gegen den Anschlussinhaber durchgesetzt werden können.

Sollten Sie eine Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner erhalten haben, bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich zuerst anwaltlich beraten, bevor Sie Schriftstücke unterzeichnen, Zahlungen veranlassen oder Kontakt mit der Kanzlei aufnehmen