Abmahnung von CSR

Die Kanzlei CSR aus Ettlingen bei Karlsruhe mahnt für die Firma Fraserside Holdings Ltd. Urheberrechtsverletzungen in Bezug auf das unerlaubte Verbreiten und öffentliche Zugänglichmachen von Erotikfilmen in torrent-Netzwerken (Tauschbörsen – Filesharing) ab. Mit der Abmahnung wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und ein Schadensersatzbetrag von pauschal 650,- EUR gefordert.

Ob die Abmahnung wirklich berechtigt ist und ob die geforderten Kosten auch verlangt werden können und von dem Anschlussinhaber gezahlt werden müssen, ist aber zunächst kritisch zu prüfen.

Wir empfehlen daher, die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung nicht zu unterzeichnen und mit der Zahlung eines Pauschalbetrages abzuwarten. Vorher sollte der Abgemahnte eine erste Beratung in Anspruch nehmen und die Abmahnung rechtlich überprüfen lassen. Es ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die Abmahnung an den Anschlussinhaber berechtigt erfolgt ist und welche Ansprüche gegen den Anschlussinhaber durchgesetzt werden können.

Sollten Sie eine Abmahnung der Kanzlei CSR aus Ettlingen erhalten haben, bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich zuerst anwaltlich beraten, bevor Sie Schriftstücke unterzeichnen oder Kontakt mit der Kanzlei aufnehmen.