Abmahnung von CGM

Eine neue Abmahnkanzlei am Sternenhimmel. Seit neuestem ist uns eine Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft aus Frankfurt am Main bekannt. Die CGM mahnt für die DigiPotect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH das Zurverfügungstellen von Muiksdateien ab (wie könnte es auch anders sein?).

Vorwurf in den Abmahnungen ist die Teilnahme an Tauschbörsen, so genannten “torrent-Netzwerken” oder “P2P-Netzwerken” (P2P = Peer to Peer). In den uns bekannten Fällen geht es um ein Musikstück, dessen Herkunft nicht näher spezifiziert wird.

Der abgemahnte Musiktitel soll über Tauschbörsen im Internet verbreitet und nach § 19 a UrhG öffentlich zugänglich gemacht worden sein.

CGM weist in der Abmahnung gleich darauf hin, dass man das Mandat DigiProtect alleine führe und es rechtlich ohne Belang sei, dass die gerichtliche Providerauskunft von einer Kanzlei Schalast & Partner eingeholt wurde. Ein Schelm, wer böses denkt.

Mit der Abmahnung wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und ein Schadensersatzbetrag von pauschal 550,- EUR gefordert. Für Schnellzahler gibt es einen Rabatt auf 430,- EUR, der aber nur kurzfristig wahrgenommen werden darf. CGM setzt hierbei einen Streitwert von 10.000 EUR für einen Musiktitel an.

Ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht und ob die geforderten Kosten auch verlangt werden können und von dem Anschlussinhaber gezahlt werden müssen, ist aber in jedem Fall zu prüfen.

Wir empfehlen, die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung nicht zu unterzeichnen und mit der Zahlung eines Pauschalbetrages abzuwarten, bis die Abmahnung anwaltlich geprüft wurde. Anstelle der beigelegten Unterlassungserklärung sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Es ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die Abmahnung an den Anschlussinhaber berechtigt erfolgt ist und welche Ansprüche gegen den Anschlussinhaber durchgesetzt werden können.

Sollten Sie eine Abmahnung von der Kanzlei CGM erhalten haben, bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich zuerst anwaltlich beraten, bevor Sie Schriftstücke unterzeichnen, Zahlungen veranlassen oder Kontakt mit der Kanzlei aufnehmen.