Abmahnung von APW

Rechtsanwalt Stefan Auffenberg aus Dortmund mahnt seit neuestem unter der Bezeichung APW Rechtsanwälte und Notare ab und vertritt neben der Elite Film AG aus Zürich auch die Universal Pictures International Germany GmbH.

In der Abmahnung von APW wird unseren Mandanten vorgeworfen, in einer Tauschbörse einen urheberrechtlich geschützten Film öffentlich verbreitet zu haben. Mit der Abmahnung wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und ein Schadensersatzbetrag von pauschal 450,- EUR gefordert.

Dem Kollegen Auffenberg ist zugute zu halten, dass er seine Anwaltskosten nach § 97 a UrhG deckelt, was alle anderen Kanzleien im Bereich der Abmahnungen wegen Filesharing ablehnen.

Ob die Abmahnung deshalb berechtigt ist oder nicht und ob die geforderten Kosten mit dem Schadensersatz von 350,- EUR auch berechtigt sind und von dem Anschlussinhaber gezahlt werden müssen, steht auf einem anderen Blatt.

Wir empfehlen, die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung nicht zu unterzeichnen und mit der Zahlung eines Pauschalbetrages abzuwarten, bis die Abmahnung anwaltlich geprüft wurde. Anstelle der beigelegten Unterlassungserklärung sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Es ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die Abmahnung an den Anschlussinhaber berechtigt erfolgt ist und welche Ansprüche gegen den Anschlussinhaber durchgesetzt werden können.

Sollten Sie eine Abmahnung der Kanzlei APW aus Dortmund erhalten haben, bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich zuerst anwaltlich beraten, bevor Sie Schriftstücke unterzeichnen, Zahlungen veranlassen oder Kontakt mit der Kanzlei aufnehmen.