Dash-Button – Einkaufen per Knopfdruck

Der Dash-Button hat nur sehr entfernt mit einer bekannten Waschmittelmarke zu tun. Tatsächlich handelt es sich um ein nützliches und nicht unumstrittenes Tool für Kunden von Amazon Prime zur Vereinfachung der alltäglichen Einkäufe. Verbraucherschützer sehen diesen Service allerdings kritisch. Gerade die Vereinfachung steht womöglich im Widerspruch zu gesetzlichen Vorschriften, die zur Absicherung von Rechtsgeschäften online dienen.

Die Idee hinter dem Dash-Button
Der von Amazon für 4,99 Euro verkaufte Dash-Button ist eine Einkaufshilfe von der Größe eines Schlüsselfinders. Das Gerät wird vom Besitzer an ein bestimmtes Produkt aus dem Angebot von Amazon gebunden und loggt sich in das Amazonkonto des Käufers ein. Wird der Knopf gedrückt, erfolgt ohne weitere Schritte der Kauf. Den Preis dafür sieht der Käufer erst über seine App oder den Blick auf sein Amazonkonto. Die vorherige Bestellbestätigung kann sogar deaktiviert werden.

Auf diese Weise soll der Einkauf bestimmter, immer wieder im Haushalt benötigter Waren vereinfacht werden. Die Kosten für die Anschaffung des Dash-Buttons werden mit dem ersten Kauf wieder gutgeschrieben. Kritik wird gleich in zweifacher Hinsicht erhoben, denn sie betrifft sowohl den Preis wie auch den Bestellvorgang selbst.

Die Kritik der mangelnden Bestell-Transparenz
Der Gesetzgeber sieht durch den § 312j Abs. 3 BGB vor, dass sich ein Käufer bei einem Onlinekauf durch eine ausdrückliche Erklärung zu jeder Bestellung verpflichtet, diese auch wirklich kaufen zu wollen. Diese ausdrückliche Erklärung sucht der Verbraucher beim Dash-Button allerdings vergeblich. Der durch den Paragrafen § 312j BGB zusätzlich eingebundene Schritt, seinen Kauf noch einmal zu prüfen, ist gar nicht möglich.

Ein Druck auf den Bestellknopf und der Kaufvertrag ist zunächst gültig. Er kann binnen 30 Minuten sofort wieder rückgängig gemacht werden oder durch einen späteren Widerruf. Diese nachträglichen Rechte des Verbrauchers sind jedoch aufwendiger zu verwirklichen und haben nicht den Effekt, den § 312j Abs. 3 BGB eigentlich im Sinn hat.

Die Kritik der mangelnden Preis-Transparenz
Wer in einem Geschäft etwas kauft, schaut natürlich auf das Preisschild. Wer online etwas bestellt, sucht auch online nach dem Preis und kontrolliert diesen zumeist noch einmal im virtuellen Warenkorb. Beide Funktionen entfallen vor dem Kauf beim Dash-Button. Erst nachdem der Kaufvorgang abgeschlossen ist, fließen die Informationen von Amazon in Richtung Kunde. Juristisch ist dies bedenklich und daran ändert auch das Widerrufsrecht nicht.

Gerade im Online-Handel legt der Gesetzgeber viel Wert auf den Schutz der Kunden, um vorschnelle Käufe zu verhindern. Der Verbraucher hat das Recht auf Preisvergleich und eine Überlegungsfrist. Ein Bestellknopf ohne jede Information zum aktuellen Bestellpreis umgeht diese lange erarbeiteten Verbraucherrechte.

Einkaufen mit dem Dash-Button
Für viele mag der Dash-Button eine Erleichterung ihrer Alltagskäufe sein. Der kleine Bestellknopf klebt strategisch günstig am Küchenschrank oder der Waschmaschine. Ein Druck und der Nachschub ist gesichert. Es muss sich jedoch erst erweisen, ob die Bedingungen wirklich erfüllt sind, damit hier Verbraucherschutz und Einkaufservice wieder im Gleichgewicht sind. Sicherer ist es, den Kaufvertrag online auf dem Weg über die Amazon-Webseite abzuschließen und die Gelegenheit zu nutzen, noch einen Preisvergleich mit den Konkurrenzanbietern durchzuführen.