Axel Springer Konzern legt Beschwerde beim Bundesgerichthof ein

Der Rechtsstreit zwischen dem Axel Springer Konzern und dem Fernsehmoderator Jörg Kachelmann um die Zahlung von Schmerzensgeld geht in die nächste Runde. Wie ein Konzernsprecher mitteilte, wird der Verlag Axel Springer Beschwerde beim Bundesgerichtshof einreichen und damit die oberste juristische Instanz über die Rechtmäßigkeit der Zahlung von 395.000 Euro Schmerzensgeld entscheiden lassen. Insgesamt 26 Fälle schwerwiegender Verletzungen des Persönlichkeitsrechts liegen dem Verfahren zugrunde.

Mitte Juli 2016 hatten die Richter des Oberlandesgerichts Köln diese Summe dem Fernsehmoderator Jörg Kachelmann zugesprochen und Revision nicht zugelassen. Dagegen hat der Verlag Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Nach Ansicht des Springer Konzerns dürfe eine wahrheitsgemäße Presseberichterstattung über juristische Verfahren gegen prominente Persönlichkeiten nicht durch Strafzahlungen sanktioniert werden, da dies einschüchtern auf die Presse wirke.

Insgesamt geht es in dem Rechtsstreit zwischen dem Springer-Verlag und Jörg Kachelmann um eine Summe von 512.785 Euro inklusive Zinsen. Nach Ansicht des Anwalts Ralf Höcker, der in dem Verfahren als Rechtsvertreter von Jörg Kachelmann auftritt, seien die „falschen, vorverurteilenden und intimsphärenverletzenden Berichte“ nicht als Journalismus, sondern als „blanke Hetze“ einzuordnen. Damit hängen insbesondere die Veröffentlichungen von Fotomaterial, Informationen über das Sexualleben Kachelmanns sowie die teilweise Wiedergabe von Auszügen aus SMS- und E-Mail-Kommunikation zusammen.

Zu den Hintergründen des Falles: Im Jahr 2010 wurde Jörg Kachelmann wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung angeklagt. Diese Vorwürfe hat der Fernsehmoderator bestritten, woraufhin er im Mai 2011 von den Richtern des Landgericht Mannheim vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen wurde. Über das Verfahren hatte damals die dem Springer-Verlag zugehörige Tageszeitung BILD berichtet. Gegen die Presseberichterstattung hatte Jörg Kachelmann geklagt und die Zahlung von Schmerzensgeld gefordert. In erster Instanz hatte das Kölner Landgericht dem Moderator Kachelmann 635.000 Euro zugesprochen. Oberlandesgericht Köln hat die Summe nach Berufung durch den Axel Springer Konzern reduziert.

Nach Ansicht der Kölner Richter sei die Zahlung von Schmerzensgeld rechtmäßig. Die Berichterstatter der BILD hatten in der Printpresse und in den Online-Medien mehrfach die Grenzen der erlaubten Berichterstattung überschritten und in der Folge Kachelmanns Persönlichkeitsrecht verletzt. Unter anderem seien die veröffentlichten Fotos, die den Moderator als Häftling im Gefängnishof zeigten, unzulässig. Dadurch sei Kachelmann nach Ansicht der Richter „unter Missachtung seiner Würde zur bloßen Belustigung beziehungsweise Befriedigung der Neugier des Publikums vorgeführt worden“. Dass hingegen über den Prozess berichtet wurde, ist nach Ansicht der Kölner Richter zulässig gewesen. Aufgrund seines Status als Person des öffentlichen Lebens bestand ein „erhebliches Berichterstattungsinteresse“.