Kommt die Vorratsdatenspeicherung wieder?

Werden persönliche Daten ohne konkreten Anlass gespeichert, liegt eine Vorratsdatenspeicherung vor. Deren Einführung löst in Deutschland erbitterte politische Diskussionen aus, gegen die nicht einmal die große Koalition Schutz bietet. Der Bundesjustizminister hat nun konträr zur in großen Teilen seiner Partei (SPD) vorherrschenden Meinungslage, Richtlinien für die gesetzliche Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland vorgelegt.

Die Vorratsdatenspeicherung wird von Teilen der Politik und der Bevölkerung für sinnvoll und notwendig gehalten, um Ermittlungsbehörden und Geheimdiensten in Zukunft mehr Zugriffsmöglichkeiten auf Daten zu eröffnen. Die Terroranschläge von Paris, aber auch öffentlichkeitswirksame Prozesse wegen Kinderpornografie oder Nazi-Untergrund-Morden haben die Handelnden ebenso wie die Öffentlichkeit für die Gefahren illegaler Machenschaften sensibilisiert.

Trotzdem genießen der Schutz der Freiheit, der persönlichen Intimsphäre und der freien Kommunikation in Deutschland immer noch einen hohen Stellenwert in der Öffentlichkeit und bei den Gerichten. Ein zukünftiges Gesetz über Vorratsdatenspeicherung muss die hochsensible Balance zwischen Wahrung freiheitlicher Bürgerrechte und den Bedürfnissen der Sicherheitsschützer wahren. Das soll nicht nur für Akzeptanz in der Öffentlichkeit sorgen, sondern ist auch notwendig, um ein neuerliches Unterliegen bei zu erwartenden gerichtlichen Überprüfungen des neuen Gesetzes zu vermeiden.

Neue Verantwortung und Kosten für die Telekommunikations-Dienstleister

Um Vertrauen werben die neu vorgestellten Richtlinien mit klaren Regeln für Speicherzeit und Zugriffslegitimation. Nur der Richter soll den Zugriff auf gespeicherte Daten genehmigen können. Der Richtervorbehalt darf selbst im begründeten Eilfall nicht durch die Staatsanwaltschaft umgangen werden. Die Speicherung von Daten über Standorte soll auf 4 Wochen beschränkt werden. Alle weiteren, speicherfähigen Daten sollen 10 Wochen für eventuell notwendige, richterlich genehmigte Zugriffe aufbewahrt werden.

Nach Ablauf der Speicherzeit müssen die Daten gelöscht werden. Die Verantwortung für Datenspeicherung und pünktliche Löschung gespeicherter Daten wird ausschließlich den Anbietern von Telekommunikationsdienstleistungen auferlegt. Sie sollen verpflichtet werden, für Speicherung sensibler Daten im Inland zu sorgen. In der Verantwortung der Unternehmen wird es auch liegen, Daten vor unbefugtem Zugriff ausreichend zu sichern. Die den IT-Unternehmen damit auferlegten neuen Pflichten werden durch einen Strafenkatalog gesichert. Dabei wird die Strafbarkeit von „Datenhehlerei“, also dem nicht gerechtfertigten Datenhandel, neu eingeführt.

Die Kosten für alle Maßnahmen sollen nach Vorstellung des Bundesjustizministeriums ausschließlich von den Unternehmen, die Telekommunikationsdienstleistungen anbieten, allein getragen werden. Für nachgewiesene, besondere Notlagen in Ausnahmefällen ist eine Kostenerstattung vorgesehen. Davon werden jedoch allenfalls sehr kleine Unternehmen profitieren können.