e-book Händler haftet nicht für Urheberrechtsverletzung

Das Amtsgericht Hamburg hat am 22.09.2014 zum Aktenzeichen 36a C 98/14 einen Beschluss erlassen, der zur Klärung der Verantwortlichkeit von e-Book-Händlern für eventuelle Urheberrechtsverletzungen im jeweiligen Werk beiträgt. Der Rechtsstreit als solcher war in der Hauptsache bereits entschieden. Gestritten wurde nur noch um die Verteilung der Kostenlast und um die Rüge der Klägerin, dass ihr kein ausreichendes rechtliches Gehör gewährt worden wäre.

In der Sache war es darum gegangen, ob die Beklagte als Betreiberin eines Internet-Shops dafür verantwortlich gemacht werden kann, wenn von ihr verkaufte Tonträger oder e-Books urheberrechtswidrige Passagen aufwiesen.

Konkret ging es um die Verwendung und den Abdruck von Kinderlied-Texten. Das Gericht wandte sich von der zwischenzeitlich wohl vertretenen Ansicht ab, dass sich die Beklagte auf das im Telemediengesetz enthaltene Provider-Haftungsprivileg berufen könne. Weil die Käufer nur mit der Beklagten als Betreiberin des Online-Shops ein Geschäft abschließen, liegen die typischen Provider-Merkmale nicht vor. Es werden keine Informationen Dritter durchgeleitet oder gespeichert, sondern Inhalte konkret zum Download angeboten.

Trotzdem hat die erkennende 36. Abteilung des Amtsgerichts Hamburg entschieden, dass es der Shop-Betreiberin nicht zugemutet werden kann, ihre angebotenen Inhalte vollständig auf Urheberrechtsverstöße hin zu überprüfen. Schon vom Verfahren her wäre dies extrem aufwändig. Weil mangels Zumutbarkeit keine Prüfungspflicht gegeben ist, entfällt eine Störerhaftung, die nur dann vorliegt, wenn gegen eine Pflicht verstoßen wird. Eine Urheberrechtsverletzung durch eigene Handlung entfällt, da der Verkäufer das Buch nicht selbst verfasst hat.
Es stehen sich das Grundrecht auf Eigentum und das Grundrecht auf Medienfreiheit gegenüber. In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Landgerichts Hamburg und des Landgerichts München hat das Amtsgericht hier zugunsten der Medienfreiheit entschieden.


Der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V., hat vor kurzem ein umfangreiches E-Book zum Thema Urheberrechtsverletzung – Was tun? veröffentlicht. Hier finden interessierte Leser verschiedene Informationen zu folgenden Fragen:

  • Was gilt als Urheberrechtsverletzung?
  • Was ist bei einer urheberrechtsverletzung zu tun?
  • Trotz Unschuld eine Abmahnung erhalten – was tun?
  • Meine Urheberrecht wurde verletzt, uvm.

Hier geht es zum E-Book: www.urheberrecht.de/ebook-urheberrechtsverletzung-was-tun.pdf