Bundesgerichtshof bestätigt das Recht auf anonyme Abgabe von Beurteilungen im Internet

Die Identität von Personen, die Internetportale dazu benutzen, um Bewertungen über Ärzte zu schreiben, bleibt geheim, solange keine Straftat vorliegt. 

Der Bundesgerichtshof hat am 01.Juli 2014 entschieden, dass der Bewertete keinen rechtlichen Anspruch darauf hat, den
Namen und die Adresse des Bewerters zu erfahren. Eine entsprechende Auskunftsklage wurde abgewiesen.

Datenschutzvorschrift begünstigt Anonymität

Der Bundesgerichtshof entschied zugunsten der Anonymität im Internet, weil der Gesetzgeber in § 12 TDG ausdrücklich angeordnet hat, dass persönliche Daten im Bereich der Telemedien nur mit Zustimmung der betroffenen Person weitergegeben werden dürfen. Darunter fallen auch Anmeldedaten für Bewertungsportale. Personen, die sich durch eine Bewertung persönlich angegriffen fühlen können unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung einer Bewertung beantragen. Den Namen und die Adresse des Bewertenden erfahren sie jedoch nicht.