Abmahnung von Digi Protect

Die Digi Protect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH  mahnt derzeit das Zurverfügungstellen aktueller Musiktitel ab.

Vorwurf in den Abmahnungen ist wie immer die Teilnahme an Tauschbörsen, so genannten “torrent-Netzwerken” oder “P2P-Netzwerken”  (P2P = Peer to Peer). Stets geht es um einen oder mehrerer Tracks aus einem aktuellen Musikalbum, meist um eine Aufnahme aus einem Container oder um eine Compilation.

Die abgemahnten  Musiktitel sollen über Tauschbörsen im Internet verbreitet und nach § 19 a UrhG öffentlich zugänglich gemacht worden sein.

Mit der Abmahnung wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und ein Schadensersatzbetrag von pauschal 480,- EUR bzw. 350,00 EUR “Schnellzahlerrabbat” gefordert.

Ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht und ob die geforderten Kosten auch verlangt werden können und von dem Anschlussinhaber gezahlt werden müssen, ist aber in jedem Fall kritisch zu prüfen.

Wir empfehlen, die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung nicht zu unterzeichnen und mit der Zahlung eines Pauschalbetrages abzuwarten, bis die Abmahnung anwaltlich geprüft wurde. Anstelle der beigelegten Unterlassungserklärung sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Es ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die Abmahnung an den Anschlussinhaber berechtigt erfolgt ist und welche Ansprüche gegen den Anschlussinhaber durchgesetzt werden können.

Sollten Sie eine Abmahnung von Digi Protect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH erhalten haben, bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich zuerst anwaltlich beraten, bevor Sie Schriftstücke unterzeichnen, Zahlungen veranlassen oder Kontakt mit der Kanzlei aufnehmen.