Abmahnung von SKW Schwarz

Die Kanzlei SKW Schwarz vertritt angeblich die “Worldwide Association of private Internet-Investigation-Companies“.  SKW Schwarz mahnt für diese Mandantin Nutzer von so genannten Tauschbörsen (Filesharing) ab, die aktuelle Computerspiele herunter geladen und zur Verfügung gestellt haben sollen.

Mit der Abmahnung wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und ein Schadensersatzbetrag von pauschal 320,- EUR gefordert, gleichwohl der eigentliche Schaden mit mindestens 1.196,43 EUR betragen würde. Es handelt sich also um ein vermeintlich günstiges Angebot.

Trotzdem empfehlen wir, die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung nicht zu unterzeichnen und mit der Zahlung eines Pauschalbetrages abzuwarten, bis ein erfahrener und auf Urheberrecht spezialisierter Fachanwalt die Abmahnung überprüft hat. Es ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die Abmahnung an den Anschlussinhaber berechtigt erfolgt ist und welche Ansprüche gegen den Anschlussinhaber durchgesetzt werden können.

Sollten Sie eine Abmahnung der Kanzlei SJW Schwarz aus München erhalten haben, bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich zuerst anwaltlich beraten, bevor Sie Schriftstücke unterzeichnen oder Kontakt mit der Kanzlei aufnehmen.