Abmahnung von Sasse & Partner

Die Rechtsanwälte Sasse & Partner aus Hamburg lassen derzeit für die Splendid Film GmbH und die Senator Film Verleih GmbH Abmahnungen aufgrund angeblich über Tauschbörsen zur Verfügung gestellter Filmwerke abmahnen. Mit der Abmahnung wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und ein Schadensersatzbetrag von pauschal 800,- EUR gefordert.

Ob die Abmahnung wirklich berechtigt ist und ob die geforderten Kosten auch verlangt werden können und von dem Anschlussinhaber gezahlt werden müssen, ist aber zunächst kritisch zu prüfen.

Wir empfehlen daher, die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung nicht zu unterzeichnen und mit der Zahlung eines Pauschalbetrages abzuwarten. Vorher sollte der Abgemahnte eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen und die Abmahnung sowie die geltend gemachten Ansprüche rechtlich überprüfen lassen. Es ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die Abmahnung an den Anschlussinhaber berechtigt erfolgt ist und welche Ansprüche gegen den Anschlussinhaber durchgesetzt werden können.

Sollten Sie eine Abmahnung der Kanzlei Sasse & Partner erhalten haben, bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich zuerst anwaltlich beraten, bevor Sie Schriftstücke unterzeichnen, Zahlungen veranlassen oder Kontakt mit der Kanzlei aufnehmen.