Abmahnung von Rasch

Die Kanzlei von Clemens Rasch mahnt seit langer Zeit im Namen der Universal Music GmbH, der EMI Music Germany GmbH & Co. KG und der Warner Music Group Germany Holding GmbH Musikalben bekannter und aktueller Künstlergruppen ab. Mit der Abmahnung wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und ein Schadensersatzbetrag von pauschal 1.200,- EUR gefordert.

Wir haben einige Bedenken, ob die von der Kanzlei Rasch aus Hamburg geltend gemachten Ansprüche in der Höhe bestehen. Wir empfehlen daher, die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung nicht zu unterzeichnen. Auch das der Abmahnung beiliegende Vergleichsangebot sollte nicht unterzeichnet werden, denn mit Unterzeichnung dieses Vertrages sind Sie um 1.200 EUR ärmer.

Es ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die Abmahnung an den Anschlussinhaber berechtigt erfolgt ist und welche Ansprüche gegen den Anschlussinhaber überhaupt durchgesetzt werden können. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob ein solcher Verstoß überhaupt stattgefunden hat und welche gerichtsfesten Belege vorhanden sind.

Sollten Sie eine Abmahnung der Kanzlei Rasch aus Hamburg erhalten haben, bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich zuerst anwaltlich beraten, bevor Sie Schriftstücke unterzeichnen oder Kontakt mit der Kanzlei Rasch aufnehmen.