Abmahnung von FAREDS

Die Kanzlei FAREDS aus Hamburg mahnt derzeit erneut Anschlussinhaber aufgrund angeblicher Urheberrechtsverletzung in Tauschbörsen via Filesharing ab. FAREDS vertritt hierbei unter anderem die Geto Gold Musikverlag GbR und die MIG Film GmbH.

Die Musiktitel sollen im Internet weltweit verbreitet und nach § 19 a UrhG öffentlich zugänglich gemacht worden sein.  Mit der Abmahnung wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und ein Schadensersatzbetrag von pauschal 850,- EUR gefordert.

Ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht und ob die geforderten Kosten auch verlangt werden können und von dem Anschlussinhaber gezahlt werden müssen, ist in jedem Fall kritisch zu prüfen.

Wir empfehlen, die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung nicht zu unterzeichnen und mit der Zahlung eines Pauschalbetrages abzuwarten, bis die Abmahnung anwaltlich geprüft wurde. Anstelle der beigelegten Unterlassungserklärung sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Es ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die Abmahnung an den Anschlussinhaber berechtigt erfolgt ist und welche Ansprüche gegen den Anschlussinhaber durchgesetzt werden können.

Sollten Sie eine Abmahnung der Kanzlei FAREDS erhalten haben, bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich zuerst anwaltlich beraten, bevor Sie Schriftstücke unterzeichnen, Zahlungen veranlassen oder Kontakt mit der Kanzlei aufnehmen.