Abmahnung von Dr. Winterstein

Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Dr. Winterstein aus Frankfurt – bekannt aus Abmahnungen in der Textilbranche –  wegen Filesharing vor. Die Kanzlei Dr. Winterstein vertritt die IPforce One GmbH, die angeblich ausschließliche Rechte an Filmwerken haben soll.

Es werden vom Abgemahnten eine Unterlassungserklärung und ein pauschaler Vergleichsbetrag von 850,00 EUR verlangt.

An Anwaltskosten berechnet die Kanzlei Dr. Winterstein zunächst “nur” 506,00 EUR, fordert aber gleichzeitig vom Anschlussinhaber einen Schadensersatz in Höhe von 344,00 EUR.

Ob die Abmahnung im Übrigen berechtigt ist und ob die geforderten Kosten auch verlangt werden können und von dem Anschlussinhaber gezahlt werden müssen, ist in jedem Einzelfall zu hinterfragen.

Wir empfehlen, die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung nicht zu unterzeichnen und die Abmahnung anwaltlich überprüfen zu lassen.

Es ist in jedem Einzelfall zu entscheiden, ob die Abmahnung an den Anschlussinhaber berechtigt erfolgt ist und welche Ansprüche gegen den Anschlussinhaber durchgesetzt werden können.

Sollten Sie eine Abmahnung der Kanzlei Dr. Winterstein erhalten haben, bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich zuerst anwaltlich beraten, bevor Sie Schriftstücke unterzeichnen, Zahlungen veranlassen oder Kontakt mit der Kanzlei aufnehmen.