IT-Recht und Internetrecht

Das IT-Recht (Informationstechnologierecht) umfasst alle rechtlichen Belange der Informations- und Datenverarbeitung. Hierzu zählt auch das Internet und dazu gehörende Medien.

Fragen zu Internetseiten, zu Internetshops, zum Webseitencheck und E-Commerce, zum Datenschutz, zum Jugendschutz und zur Werbung im Internet gehören ebenso zum IT-Recht wie Abmahnung, einstweilige Verfügung und gerichtliche Klageverfahren aus den Bereichen Filesharing, Urheberrecht, Markenrecht oder Wettbewerbsrecht mit Bezug zum Internet.

Der Kern unserer Arbeit im IT-Recht stellt die Beratung und Betreuung von IT-Unternehmen im Hinblick auf den Umgang mit geistigem Eigentum sowie die Gestaltung von Verträgen,
z. B. Software-Lizenz-Verträgen, Hardwarekaufverträgen oder damit zusammenhängenden Projekten dar. Wir verfügen über langjährige Erfahrung bei der Prüfung. Gestaltung und Verhandlung von Verträgen im Bereich ASP, Outsourcing, Escrow, SaaS, ISV, EVB-IT usw. In Verhandlungen mit den Einkaufsabteilungen großer Konzerne haben wir Erfolge erzielt, die sich sehen lassen können.

Vertragsverhandlungen im IT-Bereich gehören immer in Expertenhand!

Zum IT-Recht gehört auch das Telekommunikationsrecht. Verfahren gegen Telekommunikationsbetreiber wegen Schadensersatz sind ebenso häufig, wie umgekehrt die Verfahren der Telekommunikationsbetreiber gegen ihre Kunden wegen angeblich geführter Telefon- oder Internetverbindungen, die bis zu einige tausend Euro betragen können. Sollten Sie mit solchen Forderungen überzogen werden, sollten Sie vor Zahlung eine anwaltliche Überprüfung in Anspruch nehmen. Die hierfür anfallenden überschaubaren Kosten sind gut angelegtes Geld!

IT-Recht und Internetrecht setzen nicht nur juristisches, sondern auch technisches Verständnis der Materie voraus. Ein Anwalt, der nichts von Technik versteht, kann nur schlecht Verträge schaffen oder prüfen, die von Technik handeln. Auch in dieser Hinsicht können Sie auf unsere Leistung und unser Know-how setzen. Als Fachanwalt für IT-Recht hat Rechtsanwalt Steffen Koch nicht nur juristische Erfahrung im IT-Recht, sondern auch Kenntnisse in Informatik, die dazu verhelfen, einen IT-rechtlichen Sachverhalt aus juristischer Sicht verstehen und bewerten zu können.

Als Fachanwalt für IT-Recht verfügt Rechtsanwalt Steffen Koch außerdem über langjährige Erfahrung im Bereich des IT-Rechts / Internetrechts und der Betreuung von IT-Unternehmen.

Und was sind eigentlich Fachanwälte?

Fachanwälte sind besonders ausgebildete und geprüfte Rechtsanwälte, die in einem zusätzlichem umfangreichen Lehrgang und anschließenden Abschlussprüfungen ihre besonderen theoretischen Kenntnisse unter Beweis gestellt haben. Darüber hinaus muss ein Fachanwalt umfangreiche praktische Erfahrung, also eine bestimmte Anzahl von gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren auf den jeweiligen Gebieten nachweisen können, um sich als Fachanwalt bezeichnen zu dürfen.

Fachanwälte unterliegen einer regelmäßigen Fortbildungspflicht in dem jeweiligen Rechtsgebiet. So ist gewährleistet, dass der Fachanwalt auch wirklich immer auf dem neusten Stand ist und die wichtigen Entscheidungen der Rechtsprechung in dem jeweiligen Fachgebiet kennt.

 

Rufen Sie uns an unter 0228 - 42266-0

 

Auch bei Fragen oder Problemen in anderen Rechtsgebieten des gesamten Zivilrechts und Strafrechts steht Ihnen Rechtsanwalt Steffen Koch gerne beratend zur Seite.