Rechtsanwalt und Fachanwalt Steffen Koch

Fachanwälte sind besonders ausgebildete Anwälte, die auf einem Rechtsgebiet besondere praktische Erfahrung und weitere, durch einen umfangreichen Lehrgang erworbene Kenntnisse nachweisen müssen. Die Voraussetzungen werden bei der Vergabe des Fachanwaltstitels von den Rechtsanwaltskammern überprüft. Insbesondere müssen Fachanwälte eine hohe Anzahl von Fällen in einem Rechtsgebiet - auch von gerichtlichen Verfahren - nachweisen, um den Titel "Fachanwalt" tragen zu dürfen.
Als Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz garantiert Rechtsanwalt Steffen Koch eine besondere praktische Erfahrung und besondere Kenntnisse in den Gebieten des IT-Rechts, Internetrechts, Urheberrechts, Markenrechts und Wettbewerbsrechts.
Wenn Sie sich anwaltlich beraten lassen, sollten Sie darauf achten, dass der Anwalt, den Sie aufsuchen, auf dem jeweiligen Gebiet durch einen Fachanwalt qualifiziert ist. Nur so können Sie sicher gehen, dass Ihr Anwalt optimal mit Ihrem Problem umzugehen weiß.
Jeder Fachanwalt ist im Gegensatz zu dem Anwalt an sich verpflichtet, sich regelmäßig in dem betreffenden Gebiet fortzubilden.