Rechtsanwalt Steffen Koch
Fachanwalt für IT-Recht und Gewerblichen Rechtsschutz

Unsere Anwaltskanzlei in Bonn hat sich auf die Bereiche IT-Recht / Internetrecht / Telekommunikationsrecht, Markenrecht / Patentrecht, Urheberrecht, Presserecht / Medienrecht und Wettbewerbsrecht konzentriert.
Die Abwehr von Ansprüchen in diesen Bereichen - aber auch die Durchsetzung von berechtigten Interessen, falls gegen Ihre Rechte verstossen wird - sind unsere Aufgaben.
Und was unterscheidet uns von anderen?
Wir reden Klartext!
Uns ist nicht an juristischer Fachsimpelei gelegen. Wir legen unseren Fokus auf eine klare, verständliche und zielführende wirtschaftliche Arbeit. Wir analysieren Ihre Situation und zeigen Ihnen Ihre Handlungsalternativen ohne wenn und aber.
Wir arbeiten zielorientiert!
Sie als Mandanten wollen wir zu einem schnellen und sinnvollen Erfolg führen. So verstehen wir unseren Auftrag. Wo juristische Auseinandersetzung oder ein Gerichtsverfahren vermieden werden können, werden wir sie vermeiden; wo wir gerichtlich kämpfen müssen, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen, werden mit entsprechendem Ehrgeiz kämpfen!
Wir haben Sachkenntnis und Erfahrung!
Spezialisierung ist in der heutigen Zeit Voraussetzung dafür, auf individuelle fachliche Fragen kompetenten zweckdienlichen Rat erteilen zu können.
Als Fachanwalt für IT-Recht und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz verfügt Rechtsanwalt Steffen Koch über exzellentes Fachwissen und über langjährige Erfahrung, um Sie in den Bereichen Abmahnung, Internet-, Marken-, Urheber-, Presse- und Wettbewerbsrecht kompetent zu vertreten.
Rufen Sie uns an und überzeugen Sie sich selbst! Tel.: 0 228 - 4 22 66-0